Ernst blickt er drein, der Ratsherr an der Mose-Treppe in der Autobahnkirche. Es sieht aus wie ein Porträt, das in einer Ahnengalerie oder an der Wand der Amtsträger hängen könnte. Es ist eines der Bilder, die von sich Würde und Erhabenheit ausstrahlen. Dazu trägt nicht nur der ernste und entschlossene Gesichtsausdruck bei, sondern mehr noch die Kleidung samt dem Barett auf dem Kopf. Solche Würdenträger gab es zu allen Zeiten. Sie verstanden es immer, sich ihren Zeitgenossen in Erinnerung zu bringen und den Nachkommen im Gedächtnis zu bleiben. Es ist müßig, sich Gedanken darüber zu machen, wer hier dargestellt ist, es geht vielmehr um einen Typ von Würdenträger, den wir hier sehen. Was macht solch einen Menschen aus? Wie sehen wir ihn? Welche Eigenschaften sprechen wir ihm zu? Wir können schon über die Begriffe streiten. Ist es ein Amts- oder ein Würdenträger? Ist die Tätigkeit eher eine Last, die er zu tragen hat, ein Amt, das ihm zu schaffen macht. Oder ist es ehrenvoll, diese Aufgabe wahrzunehmen und von den Vergünstigungen, die sie mit sich bringt, zu profitieren? Nimmt er eine bestimmte Rolle wahr? Wahrscheinlich kommt alles zusammen, im Nachklang spielen aber die Würden eine größere Rolle und das Amt mit seinen Schwierigkeiten und schweren Entscheidungen tritt in den Hintergrund.
Würdenträger in einer Religionsgemeinschaft sind da keine Ausnahme. Sie unterscheiden sich wenig von den weltlichen Amtsträgern. Abgesehen vom Ornat, der sie kenntlich macht, gehen sie mit den gleichen Schwierigkeiten und Ehrerweisen einher. Doch darauf kommt es nicht an. So ziemlich jede Religionsgemeinschaft sieht in diesen Tätigkeiten eher eine Mittlerfunktion, vielleicht auch einen Dienst an einer höheren Sache. Wer im hohen Rat sitzt, steht im Dienst eines höheren und muss eine Tätigkeit auch so verstehen. Die Würde und die Ehre, die ihm zukommt, sind ebenso der höheren Macht geschuldet wie die Aufgaben und Mühen, die er auf sich nimmt. Selbst wenn immer wieder die Machtfrage gestellt wird, es darf nicht nur darum gehen, sondern um den Sinn des Amtes.
Würdenträger in einer Religionsgemeinschaft sind da keine Ausnahme. Sie unterscheiden sich wenig von den weltlichen Amtsträgern. Abgesehen vom Ornat, der sie kenntlich macht, gehen sie mit den gleichen Schwierigkeiten und Ehrerweisen einher. Doch darauf kommt es nicht an. So ziemlich jede Religionsgemeinschaft sieht in diesen Tätigkeiten eher eine Mittlerfunktion, vielleicht auch einen Dienst an einer höheren Sache. Wer im hohen Rat sitzt, steht im Dienst eines höheren und muss eine Tätigkeit auch so verstehen. Die Würde und die Ehre, die ihm zukommt, sind ebenso der höheren Macht geschuldet wie die Aufgaben und Mühen, die er auf sich nimmt. Selbst wenn immer wieder die Machtfrage gestellt wird, es darf nicht nur darum gehen, sondern um den Sinn des Amtes.













